Häufige Fragen

Häufige Fragen

Du hast Fragen zum FSJ oder BFD, zur Vergütung oder zur Dauer des Freiwilligendienstes? Hier findest du viele Antworten!

Bei weiteren Fragen melde dich gern telefonisch, per-Mail oder Whatsapp bei uns! 

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Taschengeld 438 Euro im Monat
Unterkunftszuschuss 265 Euro im Monat (wenn du zur Miete wohnst, musst du dafür Nachweise einreichen)  oder Verpflegungszuschuss 100 Euro (wenn du bei deinen Eltern oder in einer Wohngruppe wohnst).

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Du kannst bei uns in der Regel zu jedem 1. oder 15. des Monats deinen Freiwilligendienst beginnen.

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Wir haben ganz verschiedene Einsatzbereiche: Krankenhäuser, Einrichtungen für ältere Menschen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Angebote für Kinder und Jugendliche (z. B. Kitas und Schulen), Kirchengemeinden und weitere soziale Hilfen (z.B. Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose, Seemannmission, Bahnhofsmission).

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Der Freiwilligendienst ist ein Jugendbildungsprogramm, daher ist gesetzlich geregelt, dass alle Freiwilligen Anspruch auf 25 Seminartage im Jahr haben. Die Themen sind vielfältig und werden in der Regel von den Freiwilligen mitgestaltet. Meistens finden die Seminare in fünftägigen Blöcken statt.

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Die beiden Programme unterscheiden sich inhaltlich nicht, nur zwei organisatorische Unterschiede gibt es: Die Probezeit im BFD beträgt sechs Wochen, im FSJ dauert sie drei Monate. Außerdem absolvierst du im Bundesfreiwilligendienst fünf der insgesamt 25 Seminartage in einem Bildungszentrum des Bundes.

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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Gib den Wunsch in deiner Bewerbung an. Im persönlichen Gespräch klären wir mit dir alles Weitere.

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Nein! Ein Freiwilligendienst ist für alle möglich, unabhängig vom Glauben oder der Religionszugehörigkeit.

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Dir stehen in einem Jahr Freiwilligendienst 26 Tage Urlaub zur Verfügung. Wenn dein Dienst länger oder kürzer ist, sind es entsprechend mehr oder weniger Tage.

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Daran ändert sich durch ein FSJ nichts.

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Das FSJ ist eine sozialversicherte Tätigkeit. Darum bist du selbst-verständlich gesetzlich krankenversichert. Außerdem bist du im Freiwilligendienst auch renten-, unfall-, pflege- und arbeitslosen-versichert.

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Eine Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigunsfristen (zwei bis vier Wochen) jederzeit möglich. Eine Bescheinigung über den Freiwilligendienst bekommst du am Ende aber nur, wenn dein Dienst mindestens sechs Monate gedauert hat und du 15 Seminartage absolviert hast.

 

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Je nach Einsatzstelle gibt es Regeldienste mit festen Arbeitszeiten oder Schichtdienste mit wechselnden Arbeitszeiten. Nachtdienste sind im Freiwilligendienst ausgeschlossen.

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Ja, bis zu 10 Stunden wöchtenlich. Allerdings musst du diese Tätigkeit von der Einsatzstelle und vom Diakonischen Werk genehmigen lassen. Wenn du ein Visum hast, brauchst du auch noch die Genehmigung der Ausländerbehörde.

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Ja. Die meisten Freiwilligen machen ihren Dienst ein Jahr. Wenn du willst, kannst du auf bis zu 18 Monate verlängern. Ab 6 Monaten ist dein Freiwilligendienst anerkannt.

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Nach deinem FSJ oder BFD stehen dir viele Möglichkeiten offen. Je nach Schulabschluss kannst du eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Auf unserem Karriereportal gibt es viele Infos zu Ausbildung, Studium und sozialen Berufen. Ob in der Pflege, in der Kita oder in der Jugendhilfe – die sozialen Berufe bei der Diakonie Hamburg sind vielfältig. Vielleicht ist ja etwas für dich dabei? Schau doch mal rein! Auf der Stellenbörse findest du auch viele freie Ausbildungsplätze.

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